Newsletter: Verwirrung um die Einführung der eAU - kommt sie oder kommt sie nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir alle warten gespannt auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so wie es das Bürokratieentlastungsgesetz III vorsieht. Der im letzten Jahr beschlossene und verbindliche Termin ist der 1. Januar 2021 - nun aber gibt es Diskussionen aus der Ärzteschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die gemeinsam zu einer Fristverlängerung drängen.

Stand der Dinge ist, dass der Bundesgesundheitsminister in eine Verschiebung von neun Monaten bereits eingewilligt hat. Dem muss nun noch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zustimmen, der jedoch eine Verlängerung lediglich bis zum 1. Juli 2021 anbietet. Eine Entscheidung ist noch nicht gefällt.

Ja - ich will die Vorteile der digitalen AU-Lösung von Topcom nutzen

Was bedeutet die Verschiebung nun für Sie als Unternehmen? Warten Sie weiterhin ab und riskieren Sie damit eine Planungsunsicherheit für das Jahr 2021? Oder möchten Sie endlich eine planbare und effiziente Lösung für Ihre Abwicklung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?
Machen Sie sich mit einer hochautomatisierten Lösung unabhängig von den Entscheidungen der Bundesregierung und Krankenkassen und nutzen Sie weitere Vorteile einer kombinierten Gesamtlösung für die digitale Krankmeldung in Ihrem Unternehmen. Es gibt keinen Grund noch länger zu warten - sprechen Sie uns jetzt an.

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Warten Sie nicht länger und nutzen Sie jetzt die Chance, sich mit der digitalen AU-Lösung von Topcom unabhängig von den Entscheidungen der Regierung zu machen. 

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Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Topcom Team