Die eAU ist endlich da - so lief der Start!

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit gut vier Wochen erhalten Ihre Mitarbeiter nun die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und Sie als Arbeitgeber müssen diese jetzt von den Krankenkassen abrufen.

Das von der Bundesregierung verabschiedete dritte Bürokratieentlastungsgesetz mit der Überschrift „Mehr Digitalisierung – Weniger Bürokratie“ sollte vor allem eines: Die Wirtschaft entlasten. So ist auf den Webseiten auch folgende Aussage zu finden: „Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.“ (Quelle: Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie (bundesregierung.de). Dass dem nicht so ist, werden die meisten Arbeitgeber und Personalabteilungen mittlerweile erkannt haben. Denn nicht die Krankenkassen informieren, sondern der Arbeitgeber muss die AU-Daten seines erkrankten Mitarbeiters bei der jeweiligen Krankenkasse aktiv abrufen.

Wie sieht die Realität nun heute aus?

Wie zuverlässig funktioniert der Prozess von der Krankmeldung des Mitarbeiters bis hin zum Erhalt der AU-Bescheinigung durch Abruf? Liegen Ihnen als Arbeitgeber alle Informationen vor, die über die Dauer der Erkrankung Auskunft geben und entscheidend für etwaige Lohnfortzahlungen sind?

Was sollten Sie als Unternehmen jetzt dringend tun?

  • Errichten Sie eine zentrale Meldeplattform für Ihre Mitarbeiter (Employee Self Service-System) für die eAU und für die klassischen AU-Papierprozesse
  • Integrieren Sie diese ESS-Meldeplattform in das HR-System (technisch) und entlasten Sie dadurch Ihre Personalabteilung
  • Die ESS-Meldeplattform gibt Ihnen auch detaillierte Auskunft über die Erkrankung, auch über die eAU hinaus
    - eAU liegt vor, Dauer der Krankschreibung
    - Erst- oder Folgeerkrankung
    - Kind krank, privat versichert, Reha-Maßnahme, Wiedereingliederung
    - Weitere Informationen, wie z.B. Änderung der Krankenkasse

Fazit: Eine Entlastung der Unternehmen ist durch die Verpflichtung zur eAU nicht spürbar, eher das Gegenteil ist der Fall. Unternehmen sollten jetzt Maßnahmen zur Reduzierung des Aufwandes ergreifen.

Wie sind Ihre Erfahrungen der ersten Wochen mit der eAU?

Welche positiven Erkenntnisse konnte Sie machen?

Wie hat sich Ihr manueller Aufwand verändert?

Wir unterstützen Sie dabei, den Prozess der eAU für alle Arbeitnehmer und Krankheitstypen durchgehend von der Krankmeldung bis in die HR-Systeme zu automatisieren. Erfahren Sie, wie eine Meldeplattform in Verbindung mit einem Self-Service-Portal Sie wirklich entlastet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Topcom Team