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Vollautomatisierte Krankmeldungen mit der eAU?

Vollautomatisierte Krankmeldungen mit der eAU - leider ein Trugschluss!

Düsseldorf, 28.04.2020: Die von der Bundesregierung beschlossene Digitalisierung des „gelben Scheins“ eliminiert Papier. Doch das beschlossene Gesetz erfüllt nicht die Hoffnungen der Personalabteilungen nach einem umfassenden, einfachen und voll automatisierten Verfahren.

Bisher werden pro Jahr rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUs) ausgestellt und in vierfacher Ausfertigung (für Arbeitgeber, Krankenkasse, Arzt und Patient) gedruckt – mit entsprechend hohem Papieraufkommen und Administrationsaufwand auf Seiten der Unternehmen und Mitarbeiter. Die Digitalisierung sollte die Lösung bringen, aber die Pläne gehen nicht weit genug.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III (18.09 2019) der Bundesregierung soll ab dem 01.01.2022 der bisherige „gelbe Schein“ der gesetzlich Versicherten durch die elektronische AU (eAU) ersetzt werden. Die Papierbelege, die der Mitarbeiter an den Arbeitgeber schicken musste, entfallen und die Belege werden auf digitalem Weg übermittelt. Und direkt gibt es Ausnahmen: es gilt nicht für PKV-Versicherte und Krankschreibungen für „Kind Krank“. Diese müssen weiterhin in Papierform erfolgen.

Was leistet die eAU aus Unternehmenssicht?

Auf den ersten Blick sieht es wie eine runde Sache aus, und die administrativen Aufwände sollen damit auf allen Seiten minimiert werden. Zukünftig wird die AU-Bescheinigung von der Arztpraxis durch das gesicherte Netz der Kassenärztlichen Vereinigung an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übertragen, wo sie dann auf dem zentralen COM-Server zur Abholung durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden. Schaut man sich den Prozess näher an, gibt es einige Fallstricke: Die eAU liefert keine zentrale Krankmelde-Prozessplattform zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sich auch weiterhin beim Vorgesetzten krankmelden, zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder SMS. Eine durchgehende Kommunikation mit allen relevanten Betroffenen (HR, Personaldisposition, Projekte, Kunden, et cetera) gibt es auch nicht. Bereits beim Eingangskanal fi ndet ein Medienbruch statt und die Melde- und Abholprozesse verlaufen asynchron.

Die AU-Daten werden zwar auf dem zentralen Server der GKV bereitgestellt, müssen dort aber vom Arbeitgeber für jeden einzelnen Mitarbeiter abgerufen werden. Sie werden auf keinen Fall aktiv an den Arbeitgeber versendet! Der Arbeitgeber wird auch nicht vom System informiert, dass eine eAU abholbereit ist. Außerdem besteht keine Möglichkeit, eine pauschale Anfrage an das System nach erkrankten Mitarbeitern des Unternehmens zu stellen.

Worauf müssen sich Unternehmen also einstellen?

Die eAU ist eine digitale Abholstelle und wird einen Großteil der Papierverarbeitung und Aufbewahrung eliminieren. Die Daten werden zukünftig elektronisch zentral bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerufen. Dieser Prozess muss aber aktiv vom Unternehmen gestartet werden. Der Prozess beginnt mit der Krankmeldung des Mitarbeiters. Die Abholung erfolgt dann zeitversetzt, da die Ärzte nur einmal täglich die AU-Daten übermitteln. Privatpatienten und Kind-Krank-Meldungen bleiben außen vor.

Die eAU kann daher keine vollständige oder durchgehende Automatisierung der Krankmeldungen der Mitarbeiter in das Backend-System liefern und entlastet die Unternehmen nur unzureichend.

Kontakt:

Birgit Kartscher
Topcom Kommunikationssysteme GmbH
Rochusstraße 47 // 40479 Düsseldorf
Telefon +49 211 17460
Telefax +49 211 1746 222
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